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Desinfektionsplan

Ob Krankenhaus, Arztpraxis, Pflegeheim, pharmazeutisches Unternehmen oder Lebensmittelbetrieb - jede Einrichtung bei der aseptisch gearbeitet wird, verlangt einen Desinfektionsplan. Dessen Ziel ist es, Infektionen im Haus zu vermeiden. Diese Hygienepläne unterscheiden sich - je nach Arbeitsstätte - voneinander. Erfahren Sie hier, was in einem Hygieneplan stehen muss.

Zu den Desinfektionsmitteln

Themenvorschläge

Was ist ein Desinfektionsplan?

Der Desinfektionsplan ist die Grundlage des Hygieneplans, welcher Maßnahmen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Praxen oder zur Qualitätssicherung in der Lebensmittel- oder Pharmazeutischen Industrie beinhaltet. Dieser Hygieneplan legt fest, in welchen Bereichen aseptisches Arbeiten notwendig ist. Der Desinfektionsplan ist eine tabellarische Kurzfassung von Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen.

Was steht in einem Desinfektionsplan?

In einem Desinfektionsplan werden individuell für einen Arbeitsplatz oder eine Abteilung Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen erstellt. Er orientiert sich an den fünf "W- Fragen": wer, was, wann, womit, wie bzw. wie lange desinfiziert oder gereinigt wird.

Hier ein paar Beispiele:

Was? Wann? Womit? Konzentration* Einwirkzeit* Wie? Wer?
Hände-
desinfektion
Vor und nach der Behandlung Produkt/ Präparat gebrauchs-fertig 30 sec. Hände vollständig benetzen, feucht halten, gegeneinander reiben verantwortliche oder zuständige Personen
Haut-
antiseptikum
Vor der Behandlung Produkt/ Präparat gebrauchs-fertig 1 min. Hautpartien benetzen, einwirken lassen verantwortliche oder zuständige Personen
Instrumente Sofort nach Gebrauch Produkt/ Präparat Gebrauchs-lösung 2% 15 min. Je nach Herstellerangaben einlegen verantwortliche oder zuständige Personen
Arbeitsfläche Nach Benutzung, bei Bedarf Produkt/ Präparat gebrauchs-fertig 1 min. Vollständig benetzen, Überschuss abwischen verantwortliche oder zuständige Personen
Wäsche Nach Gebrauch Waschmaschine/ Wäscherei     Kochwaschgang verantwortliche oder zuständige Personen
* Diese Angaben sind produktbezogen.

Wofür brauche ich einen Desinfektionsplan?

Da jährlich die Zahl nosokomialer Infektionen ansteigt, ist es umso wichtiger die richtigen Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

Der Desinfektionsplan wird durch das Infektionsschutzgesetz (§ 36 IfSG) vorgeschrieben und dient dem Schutz von Patienten und Personal vor Gesundheitsschädigungen. Entsprechend der Infektionsgefährdung steht der Arbeitgeber in der Pflicht für die einzelnen Arbeitsbereiche schriftlich Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Entsorgung festzulegen und deren Einhaltung auch zu überwachen.

Durch die Standardisierung des Desinfektionsplans wird den Mitarbeitern die Arbeit grundlegend erleichtert, da sie für jede Situation konkrete Handlungsanweisungen vorgegeben bekommen.

Wie erstelle ich einen Desinfektionsplan?

Je nach Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Kindertagesstätte, Pflegeheim, etc.) gibt es von den Herstellern schon vorgefertigte Musterdesinfektionspläne, die Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Hygienemaßnahmen helfen können.

Desinfektionspläne für Arztpraxen gibt es von folgenden Herstellern:

  • B.Braun
  • Schuelke
  • Bode ( Hartmann)

Desinfektionspläne für Pflegeheime gibt es von folgenden Herstellern:

  • Schuelke
  • Bode ( Hartmann)
  • B.Braun

Unsere Produktempfehlungen zur Desinfektion

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